Nach dem Zweiten Weltkrieg, noch unter dem Eindruck der gängigen Gestapo-Methoden, verfügten die Alliierten für die noch junge Bundesrepublik eine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Nie wieder sollte eine unkontrollierbare Geheimpolizei entstehen. Im sogenannten Polizeibrief von 1949 legten die Siegermächte die organisatorische Eigenständigkeit beider Behördenzweige fest. Bisher galt: exekutive Zwangsmittel – Durchsuchungen, Festnahmen, Zugriff – blieben allein der Polizei vorbehalten, die dafür gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten rechenschaftspflichtig ist. Geheimdienstliche Arbeit sollte sich auf das Sammeln von Informationen und auf Beobachtung beschränken. Dieses Trennungsgebot ist bis heute eine der zentralen Lehren aus Gestapo und Stasi.
Genau an dieser Grundfeste rüttelt jetzt eine Reform, die weiter geht als alles, was es seit Gründung der Bundesrepublik gab. Am 12. August 2026 hat das Kabinett unter Kanzler Friedrich Merz einen knapp 700 Seiten starken Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebilligt. Kanzleramtschefin Nina Warken nannte es die grundlegendste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen.
Die zentralen Punkte:
Videoüberwachung in Echtzeit: BfV und BND sollen private und öffentliche Kamerasysteme – etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren – live anzapfen dürfen.
Biometrischer Datenabgleich: Großflächige biometrische Abgleiche im Internet, etwa per Gesichtserkennung, sollen zulässig werden.
Autonome Hackbacks: KI-gestützte Systeme sollen künftig eigenständig digitale Gegenangriffe einleiten können – ohne dass zwingend ein Mensch dazwischengeschaltet ist.
Erweiterte Datenspeicherung: Der BND soll Informationen nicht mehr nur direkt am Datenkabel abgreifen, sondern auch vorübergehend speichern dürfen.
Onlinedurchsuchungen im Inland: Der eigentlich für das Ausland zuständige BND soll Rechner und Handys auch im Inland durchsuchen dürfen, sofern ein Auslandsbezug besteht.
Kurz gesagt: Aus Diensten, die bislang Informationen sammeln, sollen Dienste werden, die aktiv eingreifen – über Manipulation, Sabotage und Täuschung bis hin zum digitalen Gegenschlag. Dobrindt selbst hat das Ziel schon Anfang des Jahres offen benannt: Aus dem Nachrichtendienst soll ein echter Geheimdienst werden.
Dass Deutschland auf hybride Bedrohungen – russische Sabotage, Spionage, Cyberangriffe – reagieren muss, ist keine Erfindung von Dobrindt. Dass sich die Sicherheitslage spürbar verschärft hat, dürfte jeder mitbekommen haben, der die Nachrichten verfolgt.
Brisanter als die einzelnen neuen Werkzeuge ist, was mit der Kontrolle passiert. Bislang teilen sich vier verschiedene Gremien die Aufsicht – Unabhängiger Kontrollrat, Parlamentarisches Kontrollgremium, G10-Kommission, Bundesamt für Datenschutz. Künftig soll diese Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Eine Bündelung von Befugnissen bei gleichzeitiger zunehmender Intransparenz ist genau die Kombination, vor der das Trennungsgebot historisch schützen sollte.
Berechtigte Kritik kommt entsprechend von mehreren Seiten. Einige Parteien protestierten bereits im Kabinett. Verbände und Experten kritisieren, dass mehr Befugnisse mit weniger Kontrolle einhergehen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Zöller hält es für historisch problematisch, dass der BND künftig auch im Inland gegen eigene Staatsbürger operieren darf, und zieht dabei ausdrücklich die Parallele zur Gestapo. Auch aus juristischer Fachanalyse heißt es, der Entwurf definiere an mehreren Stellen nicht klar genug, welche Mittel die Dienste wann einsetzen dürfen – was vor allem dem BND erheblichen Ermessensspielraum verschafft.
Hier liegt das eigentliche Risiko: nicht in der einzelnen Kamera, dem einzelnen Hackback, dem einzelnen biometrischen Abgleich – sondern in der schleichenden Aufweichung der Transparenzpflicht. Man gaukelt der Bevölkerung vor, dass die persönliche Freiheit nur mit entsprechender staatlicher Sicherheit funktioniere, für die es der weitergehenden Möglichkeiten bedürfe, die dem Bürger verschlossen sein sollen. Wenn allerdings Behördenkompetenzen zunehmend gebündelt werden und Geheimdiensten polizeiähnliche Aufgaben zufallen, ist das im schlimmsten Fall ein Schritt in Richtung Staat im Staate. Grundgesetzlich verankerte Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen nicht angetastet werden – erst recht nicht durch einen Dienst, der sich der gewohnten gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle zunehmend entzieht.
Bei einer Bündelung der Dienste und der damit verbundenen Intransparenz wächst die Gefahr, dass sich Landes- und Bundesregierungen künftig auch „vorbeugend” polizeiähnlicher Mittel bedienen können, ohne dass es dafür einer Legitimation durch die Staatsanwaltschaft bedarf.
Und — wenn die Schwelle für verdeckte Beobachtung und digitale Eingriffe sinkt, überlegt es sich mancher zweimal, an einer Demonstration teilzunehmen oder zu öffentlicher Meinungsäußerung. Genau das sollte in einer Demokratie nicht passieren.
Nicht der Staat hat seine Bürger zu überwachen. Die Bürger sollten den Staat überwachen.
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Quellen:
netzpolitik.org, 10.07.2026: Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
Hersfelder Zeitung, 12.08.2026: Geheimdienst-Reform: Kabinett beschließt neue Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
ZDFheute, 12.08.2026: Geheimdienstreform: So weit sollen die Befugnisse gehen
t‑online, 09.08.2026: BND und Verfassungsschutz: Jetzt sollen Spione zurückschlagen dürfen
Recherchezusammenstellung mit KI