Wer mit dem Flugzeug an den bevorzugten Urlaubsort fliegt, weiß, dass die Kontrollen und Sicherheitsbestimmungen seit ein paar Jahren erheblich verschärft worden sind. Ms. L und mir war das bekannt und so haben wir beide am Abend vor dem Abflug sämtliche Taschen umgekrempelt, um etwaige Verstöße beim Sicherheitscheck am Flugplatz zu vermeiden.
Feuerzeuge, Streichhölzer, Parfümflaschen mit Inhalt sind verboten. Natürlich auch Waffen jeglicher Art, dazu zählen auch Taschenmesser. Reinen Gewissens übergeben wir uns und unser Gepäck am Flughafen der Security, die uns nach Ganzkörperscan und nochmaligem Abtasten passieren lässt. Alles in Ordnung – fast jedenfalls. Am Ende des Transportbands für das Bordgepäck angekommen, sehe ich nach dem Verschwinden des Rucksacks von Ms. L durch die Röntgenschleuse, hektische Handbewegungen und das Zeigen auf den Monitor.
Offensichtlich stimmte etwas mit unserem Gepäck nicht. Er müsse den Rucksack durchsuchen, der Scanner zeige einen länglichen Gegenstand an den er nicht zuordnen könne, teilt mir der Sicherheitsmann mit. Ms. L und ich nicken zustimmend. Nach einigem Suchen, nochmaligem Röntgen und wiederholtem Durchsuchen des Rucksacks findet der Mann unter dem Boden ein Messer aus alten Armeebeständen, dass ich Ms. L seinerzeit geschenkt hatte. Die zeigt sich sogleich erfreut über den Fund des vermeintlichen Verlustes. Das Sicherheitspersonal ist weniger erfreut und teilt Ms. L und mir mit, dass der Tatbestand des Schmuggelns von Messern, gerade dieses Messers, ein Fall für die Bundespolizei wäre, denen man den Fall jetzt übergeben müsse. Ms. L ist insbesondere empört, sich als Fall am Flugplatz bezeichnen lassen zu müssen.
Leider haben die Bundespolizisten an einem Flughafen wenig Verständnis für ein verlegtes Messer. Mir wird aufgetragen am Tatort zu warten, während Ms. L zur Protokollaufnahme gebeten wird. Meine Bemerkung über fehlende Handschellen bei Rückkehr, kontert Ms. L mit einem Blick, den man auch ohne Messer als einschneidend bezeichnen könnte.