Manchmal können Beamten auch einfach. Aus einer Verordnung, die das Kurzarbeitergeld auch für das Jahr 2014 auf die Bezugsdauer von 12 Monaten verlängert, wie das bereits 2013 der Fall war:
In §1 der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2013, wird die Angabe „2013“ durch die Angabe „2014“ ersetzt.