Das dürfte interessant werden. Laut spiegel online hat das bayrische LKA mittels Trojaner auf private Festplatten zugegriffen, um Internet-Telefonate zu belauschen. Das Innenministerium begründet die Rechtmäßigkeit der Aktion mit einer eigenen Interpretation des Telekommunikationsgesetzes:
“Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe — hier nun das Installieren eines Trojaners — seien daher abgesichert.”