In Köln wird heftig über den Bau einer Moschee gestritten.
Der Publizist Ralph Giordano hatte in diesem Zusammenhang Kritik gegen den Bau der Moschee geäußert und bekam prompt telefonische Morddrohungen- und eine rechte Gesinnung angedichtet.
Auch wenn Giordanos Vergleich Burka tragender Frauen mit Pinguinen nicht sehr passend war, bleibt festzustellen, dass der Schriftsteller Recht hat, wenn er fragt:
“Wo sind wir denn, dass wir uns überlegen müssten, ob unser Tun und Handeln radikalen Muslimen gefällt oder nicht?“
Und weiter:
“Ich werde auch weiterhin auf meiner kulturellen Selbstbestimmung beharren, auf einer Lebensform, die meine ist und die in mannigfacher Hinsicht mit der muslimischen nicht übereinstimmt. Und ich will das sagen dürfen, unbehelligt. Ich will sagen dürfen, dass ich auf deutschen Straßen weder Burka noch Tschador begegnen will, so wenig wie Muezzin-Rufe von haushohen Minaretten hören.“
Wie weit sind die rechtsstaatlichen Prinzipien einer Demokratie zu deren Grundpfeilern das Recht auf freie Meinungsäußerung zählt eigentlich noch gegeben, wenn Meinungsäußerungen zu Morddrohungen führen oder Kritiker mit der “Political Correctness Keule” in die rechte Ecke geprügelt werden?