Kreative Beamte

Manch­mal kön­nen Beam­ten auch ein­fach. Aus einer Ver­ord­nung, die das Kurz­ar­bei­ter­geld auch für das Jahr 2014 auf die Bezugs­dau­er von 12 Mona­ten ver­län­gert, wie das bereits 2013 der Fall war:

In §1 der Ver­ord­nung über die Bezugs­dau­er für das Kurz­ar­bei­ter­geld vom 7. Dezem­ber 2013, wird die Anga­be „2013“ durch die Anga­be „2014“ ersetzt.