Die geplante EU-Urheberrechtsreform sieht in Artikel 13 vor, dass zukünftig Onlineplattformen für von den Nutzern hochgeladene Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden.
“Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden.”
Was vernünftig klingt, könnte in der Ausführung dazu führen, dass Inhalte mit automatischen Filtern vom Upload ausgeschlossen werden. Diese “Uploadfilter” können allerdings beispielsweise nicht zwischen einer Urheberrechtsverletzung und Satire unterscheiden.
Zitate aus Artikeln zu übernehmen, würde in Zukunft nicht mehr möglich sein. Memes, also Parodien, die mittels Text und Original Bildmaterial zu einer Art Kunstform im Netz aufgestiegen sind, würden aller Voraussicht nach ebenfalls geblockt.
Vom Grundsatz muss befürchtet werden, dass das Internet sich einer Art freiwilligen Zensur aussetzt.