Die Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus kennt nur einen Weg – nach oben. Jeden Tag neue Horrorzahlen und damit auch die Gefahr, vollends die Kontrolle über die Rückverfolgbarkeit der Infizierten zu verlieren. Schon werden von allen Seiten Stimmen nach einer App laut, die das Trackingverhalten der Nutzer aufzeichnet. Man erhofft sich so eine Rückverfolgbarkeit und eventuellen Kontakten der mit dem Corona-Virus infizierten Handy-Nutzer. Der Datenschutz müsse an dieser Stelle zurücktreten, so die Meinung.
Armin Laschet verstieg sich gar in der Talkshow “Anne Will” am vergangenem Sonntag zu der Aussage, man müsse die „Tracking-App muss man aus ideologischem Streit um den Datenschutz herausholen“. Abgesehen davon, dass Datenschutz kein idelogischer Streit, sondern ein Grundrecht ist, sind die Argumente des Ministerpräsidenten und derer, die dem Datenschutz von jeher wenig abringen können, einfach nur Unsinn.
Es braucht schlichtweg keinen Datenschutz und keine Datenschutzgrundverordnung, wenn diese in besonderen Situationen immer wieder außer Kraft gesetzt werden kann.
Denn- wo fängt das an und wo hört das auf? Wird der Datenschutz an dieser Stelle mit der Begründung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger außer Kraft gesetzt, werden sich sehr schnell, auch nach der Pandemie, Gründe finden lassen die ein berechtigtes Interesse an der Außerkraftsetzung finden.
Weit über die Verletzung der Datenschutzrechte des einzelnen dürfte die Technik dem Ruf nach einer Tracking App die Sinnlosigkeit mindestens in den vielen ländlichen Gebieten in Deutschland vor Augen führen. Die Ortung und damit die Rückverfolgung des Bewegungsprofils ist zwar in den letzten Jahren genauer geworden, eine zielgenaue und somit “ansteckungsrelevante” Posionsortung ist jedoch kaum möglich.
Für den Einsatz einer Tracking App zur Verfolgung des Bewegungsprofils ist in einem Bereich von ca. 300 Metern genau und das natürlich auch nur, wenn GPS auf dem Handy eingeschaltet ist. Zudem funktioniert die die satellitenbasierte GPS Ortung mehr schlecht als recht in Räumen – also genau da wo eine Rückverfolgbarkeit aufgrund von Ansteckung Sinn machen würde.
Die zweite Möglichkeit ist die Funkortung über die Sendemasten, die allerdings in ländlichen Gebieten so ungenau ist, dass sie für diesen Zweck völlig unbrauchbar ist.
Für eine Nachverfolgung von Bewegungsprofilen muss zudem gewährleistet sein, dass möglichst jeder Handynutzer die technischen Voraussetzungen für das Verfolgen seines Bewegungsprofils zulässt.
Beim Blick auf China kann es einem Datenschützer jedenfalls nur grausen. Die Chinesen haben das Überwachen ihrer Bürger mit dem Argument der Pandemie perfektioniert.
Die „Gesundheits-App“ die dort zum Einsatz kommt speichert per QR-Code neben den persönlichen Daten Kontaktpunkte der Orte, die der Smartphone Besitzer aufsucht. Ohne diese App und die Bereitschaft per QR-Code seine informationelle Selbstbestimmung über Bord zu werfen, ist der Zutritt zu Supermärkten, Restaurants und Einrichtungen des öffentlichen Lebens untersagt.
Schöne neue Welt.