Man kann dem ehemaligen Innen – und Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich durchaus vorwerfen, das er, der promovierte Jurist, nicht erst seit der Erfindung des Begriffs Supergrundrecht ein sperriges Verhältnis zu den Rechtsgrundlagen der Bundespepublik hat.
Zumal der Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen in der unappetitlichen Affäre um den SPD Mann Edathy den Verdacht erhärtet, dass auch in Friedrichs Wahrnehmung einiges im Unklaren ist. Wer der Meinung war, dass mit dem Rücktritt wäre ein gewisses Schuldeingeständnis verbunden, der sieht sich getäuscht.
Der ehemalige Innenminister ist tatsächlich der Meinung, es wäre seine Pflicht gewesen, den SPD Chef Gabriel bezüglich des Verdachts des Erwerbs von Kinderpornografie durch den Abgeordneten Sebastian Edathy wegen möglicher Ermittlungen zu warnen.
Dass er dann noch vor der Presse in einer Stellungnahme zu seiner weiteren Zukunft postuliert, er sei ein junger Mann und er hätte sein Leben noch vor sich, lässt an der Wirklichkeitseinschätzung des fast 57jährigen doch erhebliche Zweifel aufkommen.