Die Leiden des Herrn Schäuble

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter möch­te gezielt töten (las­sen)

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Man darf gespannt sein wie lan­ge es wohl noch dau­ert bis die Bun­des­re­gie­rung erkannt hat, dass sie einen Mann als Bun­des­in­nen­mi­nis­ter hat der offen­sicht­lich nicht nur phy­sisch ein­ge­schränkt ist. Die Art und Wei­se jeden­falls, wie Wolf­gang Schäub­le stän­dig ver­sucht unter dem Deck­män­tel­chen der Ter­ror­ge­fahr die frei­heit­li­che Grund­ord­nung dem Dikat der tota­len Über­wa­chung unter­zu­or­de­nen, ist schon bemer­kens­wert. Ent­we­der hat der Mann von der deut­schen Geschich­te nichts gelernt oder aber er weiß nicht was er tut, was zu befürch­ten ist. Die Aus­sa­ge im Blog Stat­ler & Wal­dorf, dass Schäub­le nur das ver­tritt, was der größ­te Teil der Gesell­schaft wünscht, ist unge­fähr so rele­vant, wie die Aus­sa­ge nach der Fra­ge des Wet­ters im nächs­ten Jahr.
Eine gewis­se Vor­sicht wird man dem deut­schen Volk nicht abspre­chen wol­len und so wird die Fra­ge nach einem Sicher­heits­be­dürf­nis immer posi­tiv beant­wor­tet wer­den. Aller­dings ist die Ankün­di­gung einer (mög­li­chen) staat­li­chen Über­wa­chung eine neue Vari­an­te beim Ver­such des Auf­baus eines Über­wa­chungs­staats. Unse­re Ver­fas­sung fußt nicht zuletzt auf der Erkennt­nis, dass eine Demo­kra­tie nur auf Grund­la­ge einer frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung mög­lich ist; auch des­halb ste­hen die ers­ten zwan­zig Arti­kel des Grund­ge­set­zes unter einer Ewig­keits­klau­sel. Mit dem Wis­sen, das jeder ein­zel­ne nicht nur (nach Schäubles Phan­tas­te­rei­en) eine tota­le Über­wa­chung befürch­ten muss, son­dern die Unschulds­ver­mu­tung nicht mehr rele­vant sein soll, stellt sich die Fra­ge in wie weit der Bür­ger noch gewillt ist, sei­ne Mei­nung zu ver­tre­ten. Die unsäg­li­che Geschich­te des deut­schen Nazi­re­gimes und die des tota­li­tä­ren Staats­sys­tems der DDR soll­ten uns eines Bes­se­ren belehren.

Schäub­le wird in tages­schau-online zitiert:

“Wir müs­sen dar­über reden, ob das Maß an Prä­ven­ti­on, das unse­ren Poli­zei­ge­set­zen heu­te schon eigen ist, genügt”, so Schäub­le. Eine Mög­lich­keit sei­en Auf­la­gen für Gefähr­der, die nicht abge­scho­ben wer­den könn­ten — etwa ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bot im Inter­net oder mit dem Han­dy bis hin zu “Extrem­fäl­len wie dem so genann­ten Tar­get Kil­ling”, also der geziel­ten Tötung von Ver­däch­ti­gen durch den Staat.