Alle Jahre wieder

Ups, für die Umstel­lung von Win­ter auf Som­mer­zeit gibt es sogar ein Gesetz:

Zeit­ge­setz vom 25. Juli 1978 in der geän­der­ten Fassung

§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit (§ 1 Abs. 4 des Zeit­ge­set­zes) auf unbe­stimm­te Zeit eingeführt.

§ 2
(1) Die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit beginnt jeweils am letz­ten Sonn­tag im März um 2 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Zeit. Im Zeit­punkt des Beginns der Som­mer­zeit wird die Stun­den­zäh­lung um eine Stun­de von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mit­tel­eu­ro­päi­sche Som­mer­zeit endet jeweils am letz­ten Sonn­tag im Okto­ber um 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Som­mer­zeit. Im Zeit­punkt des Endes der Som­mer­zeit wird die Stun­den­zäh­lung um eine Stun­de von 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Stun­de von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zwei­mal. Die ers­te Stun­de (von 2 Uhr bis 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Som­mer­zeit) wird mit 2 A und die zwei­te Stun­de (von 2 Uhr bis 3 Uhr mit­tel­eu­ro­päi­scher Zeit) mit 2 B bezeichnet.

§ 3
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern gibt im Bun­des­an­zei­ger, begin­nend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf auf­ein­an­der fol­gen­de Jah­re Beginn und Ende der Som­mer­zeit bekannt.

§ 4
Die­se Ver­ord­nung tritt am Tage nach der Ver­kün­dung in Kraft.

Ber­lin, den 12. Juli 2001

Und jetzt noch mal für mich: