Wer tatsächlich glaubte, dass ein Werkzeug das dem Staat zur Verfügung steht, auch tatsächlich in den verfassungsmäßigen Grenzen eingesetzt würde, obwohl es mehr kann, der ist jetzt eines Besseren belehrt. Der durch den CCC aufgedeckte Skandal des Staatstrojaners zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich gegen allzu neugierige Schnüffeleien des Staates zur Wehr zu setzen, bzw wachsam zu sein. Einen Trojaner zu programmieren, der in der Lage ist, Schadsoftware nachzuladen, um bspws das Mikro oder die Webcam auf dem heimischen PC einzuschalten und den Nutzer auszuspähen ist schlicht und einfach kriminell und wenn es staatliche Organe sind, die sich dessen bemächtigen, dann darf das ungestraft auch als Staatskriminalität bezeichnet werden, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen richtig schreibt.
Der CCC merkt in seiner Analyse der Regierungs Malware an [.pdf-Datei], dass sie hocherfreut sind, „daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze keine fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb.“
Das mag für den Experten eine Beruhigung sein, für alle anderen dürfte ein laienhaftes digitales Einbruchswerkzeuges in Staatshand wohl eher ein Horrorszenario sein, selbst für die unbelehrbare Masse, die solcherlei Ausspähungen des Staatsapparats bisher mit der lapidaren Aussage: „Ich hab nichts zu verbergen“, abgetan hat.
Außerdem – wer so naiv ist und seine kriminellen Machenschaften auf dem heimischen PC abspeichert, vor dem braucht sich die Gesellschaft wohl weniger zu fürchten, als vor einem Staat, der sich nicht um die Grundrechte schert.