“Der Entwurf enthält als weiteres wichtiges Instrument zur Abwehr terroristischer Gefahren ebenfalls die Befugnis zur Wohnraumüberwachung. In Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 4 GG ist dabei die akustische wie die optische Wohnungsüberwachung vorgesehen.” Quelle
Die Stasi lässt grüßen