Selbsbestimmungsgesetz — Einladung zum Missbrauch

Das neue „Selbst­be­stim­mungs­ge­setz“, dass nun ver­ab­schie­det wur­de und ab Sep­tem­ber gül­tig wer­den soll, schafft vor allem eines : Die AFD bei den nächs­ten Wah­len zu unter­stüt­zen. Wenn die Bun­des­re­gie­rung sich an die Rege­lun­gen all­ge­mei­ner Gesetz­ge­bung gehal­ten hät­te, wäre die­ses Gesetz so nicht ver­ab­schie­det wor­den. Das Gesetz regelt, dass ab sofort mit Wil­lens­er­klä­rung gegen­über dem Stan­des­amt ein­mal im Jahr der Geschlechts­ein­trag und der Vor­na­me geän­dert wer­den kann. 

Das öff­net dem Miss­brauch Tür und Tor, man den­ke nur an die Mög­lich­kei­ten, die trieb­ge­steu­er­ten Män­nern damit zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Das Straf­ge­setz­buch regelt straf­recht­lich bei­spiels­wei­se Exhi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen nur für Män­ner. Es ist also mög­lich, sich ganz legal Zugang zu Frau­en­be­rei­chen zu ver­schaf­fen und die Geschlechts­tei­le zu ent­blö­ßen, ohne dass eine Straf­tat vor­liegt. Die äußer­li­che Erschei­nung als Frau ist nicht not­wen­dig; das Gesetz ermög­licht es, sich als Mann in Frau­en­um­klei­de- und Dusch­ka­bi­nen auf­zu­hal­ten und dem Voy­eu­ris­mus oder Exhi­bi­tio­nis­mus vor Frau­en und Kin­dern nachzugehen. 

Sind das nun Über­trei­bun­gen? Wohl eher nicht. Sexu­al­the­ra­peu­ten berich­ten, dass trieb­ge­steu­er­te Män­ner alles dar­an set­zen, ihre Trie­be aus­zu­le­ben, sie wer­den den Weg den Geschlechts­be­stim­mung auf jeden Fall nut­zen. Etwa 30 % aller ver­haf­te­ten männ­li­chen Sexu­al­straf­tä­ter sind Exhi­bi­tio­nis­ten. Die meis­ten sind nicht fähig, ihre Ver­hal­tens­wei­se aufzugeben. 

Unver­ständ­lich ist mir auch, wie man glau­ben kann, dass Kin­der im Alter von 14 Jah­ren in der Lage wären, ver­ant­wort­lich mit ihrer sexu­el­len Selbst­be­stimmt­heit umge­hen zu können.

Nimmt man nun an, dass der soge­nann­te Chl­lig effect, d.h. die selbst auf­er­leg­te Beschrän­kung zur Wahr­neh­mung eige­ner Bür­ger­rech­te als wei­te­re ver­mut­li­che Aus­wir­kung auf­grund des Geset­zes, z.B. durch die Ein­schrän­kung als Frau bestimm­te Orte aus Angst vor sexu­el­ler Darng­sa­lie­rung auf zu suchen,
muss man zu dem Schluss kom­men, dass das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz eine kras­se Fehl­ent­schei­dung ist. 

Jeder soll nach sei­ner Fas­son glück­lich wer­den — den­noch — die Bun­des­re­gie­rung hät­te gut dar­an getan, sich an die kant­schen Grund­sät­ze all­ge­mei­ner Gesetz­ge­be­ung zu erinnern, 

»Die Frei­heit des Ein­ze­nen endet dort, wo die Frei­heit des Ande­ren beginnt«

So jeden­falls ist schlimms­ten­falls ein wei­te­res Argu­ment für die Wähl­bar­keit einer Recht­au­ßen­par­tei geschaffen. 

Update 25. August: Das nennt man wohl eine sich selbst erfül­len­de Pro­phe­zei­ung. Gewalt­tä­ti­ge Män­ner ändern ihr Geschlecht, um nicht wegen geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt ver­ur­teilt wer­den zu können.

4 Comments

  1. Ich glau­be, das wird hei­ßer gekocht, als es hin­ter­her geges­sen wird. Ich kann mir kaum vor­stel­len, dass z.B. ein Schwimm­bad es hin­neh­men wird, wenn die weib­li­chen Gäs­te plötz­lich aus­blei­ben, weil irgend­ein Per­ver­ser die­ses Gesetz für sich aus­nutzt. Und in Anbe­tracht des­sen, wie groß die Homo­pho­bie man­cher Män­ner ist, wird es eher ein Pro­blem in der ande­ren Rich­tung sein 😉

    1. Geset­ze wer­den geschaf­fen, um das gesell­schaft­li­che Zusam­men­le­ben zu regeln, Rech­te zu schüt­zen und Ord­nung zu gewähr­leis­ten. Ein Gesetz kann immer das Risi­ko des Miss­brauchs ber­gen, aber sein pri­mä­rer Zweck soll­te sein, ein gerech­tes und funk­tio­nie­ren­des Sys­tem zu etablieren.

      Wenn dem nicht so ist, soll­te ein Gesetz nicht erlas­sen wer­den. Und das Gesetz bie­tet ja noch wei­te­re, wenn auch nicht so gra­vie­ren­de Mög­lich­kei­ten. Die Trans­frau Tes­sa Gan­se­rer sitzt auf­grund der Frau­en­quo­te im Bundestag.

      Kri­mi­nel­len wird es mit einer neu­en Iden­ti­tät leich­ter gemacht, sich der Straf­ver­fol­gung zu ent­zie­hen. Letzt­end­lich lässt sich so bei dei­ner Ver­ur­tei­lung eine Ver­ur­tei­lung mit Gefäng­nis­stra­fe als Mann ange­neh­mer im Frau­en­ge­fäng­nis antreten. 

      Aus eige­ner Erfah­rung weiß ich, das Kin­der manch­mal vor sich sel­ber geschützt wer­den müs­sen, gera­de im kri­ti­schen Alter der Ado­les­zenz. Das Kin­dern bereits in die­sem Alter eine selb­stän­di­ge Bestim­mung des Geschlechts erlaubt wird, ist aus mei­ner Sicht an Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit nicht zu überbieten.

  2. Das ist wirk­lich erschre­ckend und ich fra­ge mich, wo es noch hin­führt. Ehr­lich gesagt habe ich lang­sam Angst um die Zukunft mei­ner Kin­der. LG Romy

    1. Zuge­ge­ben, das Beschrie­be­ne ist ein Worst­ca­se-Sze­na­rio, nach mei­nem Rechts­ver­ständ­nis muss die Gesetz­ge­bung aber auch dar­auf­hin über­prüft wer­den, zumal die­se Selbst­be­stim­mungs­ge­setz für eine Min­der­heit von unter 1 Pro­zent der Bevöl­ke­rung gemacht wur­de, aber zu Unguns­ten der Mehr­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger miss­braucht wer­den kann. 

      Min­des­tens das wür­de dem Grund­satz der frei­en Per­sön­lich­keits­ent­fal­tung ent­ge­gen­ste­hen, da es die Rech­te Drit­ter verletzt. 

      Und — einem Her­an­wach­sen­den mit noch nicht völ­lig aus­ge­bil­de­ten kogni­ti­ven Fähig­kei­ten, die Ent­schei­dung über sein Geschlecht zu über­las­sen, ist ein­fach nur verantwortungslos

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