Das neue „Selbstbestimmungsgesetz“, dass nun verabschiedet wurde und ab September gültig werden soll, schafft vor allem eines : Die AFD bei den nächsten Wahlen zu unterstützen. Wenn die Bundesregierung sich an die Regelungen allgemeiner Gesetzgebung gehalten hätte, wäre dieses Gesetz so nicht verabschiedet worden. Das Gesetz regelt, dass ab sofort mit Willenserklärung gegenüber dem Standesamt einmal im Jahr der Geschlechtseintrag und der Vorname geändert werden kann.
Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, man denke nur an die Möglichkeiten, die triebgesteuerten Männern damit zur Verfügung gestellt werden. Das Strafgesetzbuch regelt strafrechtlich beispielsweise Exhibitionistische Handlungen nur für Männer. Es ist also möglich, sich ganz legal Zugang zu Frauenbereichen zu verschaffen und die Geschlechtsteile zu entblößen, ohne dass eine Straftat vorliegt. Die äußerliche Erscheinung als Frau ist nicht notwendig; das Gesetz ermöglicht es, sich als Mann in Frauenumkleide- und Duschkabinen aufzuhalten und dem Voyeurismus oder Exhibitionismus vor Frauen und Kindern nachzugehen.
Sind das nun Übertreibungen? Wohl eher nicht. Sexualtherapeuten berichten, dass triebgesteuerte Männer alles daran setzen, ihre Triebe auszuleben, sie werden den Weg den Geschlechtsbestimmung auf jeden Fall nutzen. Etwa 30 % aller verhafteten männlichen Sexualstraftäter sind Exhibitionisten. Die meisten sind nicht fähig, ihre Verhaltensweise aufzugeben.
Unverständlich ist mir auch, wie man glauben kann, dass Kinder im Alter von 14 Jahren in der Lage wären, verantwortlich mit ihrer sexuellen Selbstbestimmtheit umgehen zu können.
Nimmt man nun an, dass der sogenannte Chllig effect, d.h. die selbst auferlegte Beschränkung zur Wahrnehmung eigener Bürgerrechte als weitere vermutliche Auswirkung aufgrund des Gesetzes, z.B. durch die Einschränkung als Frau bestimmte Orte aus Angst vor sexueller Darngsalierung auf zu suchen,
muss man zu dem Schluss kommen, dass das Selbstbestimmungsgesetz eine krasse Fehlentscheidung ist.
Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden — dennoch — die Bundesregierung hätte gut daran getan, sich an die kantschen Grundsätze allgemeiner Gesetzgebeung zu erinnern,
»Die Freiheit des Einzenen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt«
So jedenfalls ist schlimmstenfalls ein weiteres Argument für die Wählbarkeit einer Rechtaußenpartei geschaffen.
Update 25. August: Das nennt man wohl eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Gewalttätige Männer ändern ihr Geschlecht, um nicht wegen geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilt werden zu können.
Ich glaube, das wird heißer gekocht, als es hinterher gegessen wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass z.B. ein Schwimmbad es hinnehmen wird, wenn die weiblichen Gäste plötzlich ausbleiben, weil irgendein Perverser dieses Gesetz für sich ausnutzt. Und in Anbetracht dessen, wie groß die Homophobie mancher Männer ist, wird es eher ein Problem in der anderen Richtung sein 😉
Gesetze werden geschaffen, um das gesellschaftliche Zusammenleben zu regeln, Rechte zu schützen und Ordnung zu gewährleisten. Ein Gesetz kann immer das Risiko des Missbrauchs bergen, aber sein primärer Zweck sollte sein, ein gerechtes und funktionierendes System zu etablieren.
Wenn dem nicht so ist, sollte ein Gesetz nicht erlassen werden. Und das Gesetz bietet ja noch weitere, wenn auch nicht so gravierende Möglichkeiten. Die Transfrau Tessa Ganserer sitzt aufgrund der Frauenquote im Bundestag.
Kriminellen wird es mit einer neuen Identität leichter gemacht, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Letztendlich lässt sich so bei deiner Verurteilung eine Verurteilung mit Gefängnisstrafe als Mann angenehmer im Frauengefängnis antreten.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das Kinder manchmal vor sich selber geschützt werden müssen, gerade im kritischen Alter der Adoleszenz. Das Kindern bereits in diesem Alter eine selbständige Bestimmung des Geschlechts erlaubt wird, ist aus meiner Sicht an Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten.
Das ist wirklich erschreckend und ich frage mich, wo es noch hinführt. Ehrlich gesagt habe ich langsam Angst um die Zukunft meiner Kinder. LG Romy
Zugegeben, das Beschriebene ist ein Worstcase-Szenario, nach meinem Rechtsverständnis muss die Gesetzgebung aber auch daraufhin überprüft werden, zumal diese Selbstbestimmungsgesetz für eine Minderheit von unter 1 Prozent der Bevölkerung gemacht wurde, aber zu Ungunsten der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger missbraucht werden kann.
Mindestens das würde dem Grundsatz der freien Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen, da es die Rechte Dritter verletzt.
Und — einem Heranwachsenden mit noch nicht völlig ausgebildeten kognitiven Fähigkeiten, die Entscheidung über sein Geschlecht zu überlassen, ist einfach nur verantwortungslos