Wenn von Tötung die Rede ist, muss das nicht zwangsläufig auch etwas mit Mord zu tun haben. Schließlich war es auch in der BRD durchaus üblich, Menschen hinzurichten. Erst 1949 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Im 16 Jahrhundert war die Todesstrafe ganz oben auf der Tagesordnung. Auch Verstümmelungen und Auspeitschungen waren üblich. Schwor man beispielsweise einen Meineid und wurde überführt, konnte das schon mal drei Finger kosten, den ein Henker dem Überführten abhackte. Auch das Abschneiden der Ohren war durchaus üblich.
Henker oder auch Nachrichter war kein ehrbarer Beruf. Meist wurde von der Obrigkeit jemand aus dem Volk bestimmt und so für Generationen verpflichtet, Exekutionen oder Amputationen durch das Schwert oder Beil vorzunehmen. Der Henker war zwar Staatsdiener mit durchaus gutem Gehalt, musste aber zumeist am Dorfrand in einer Dienstwohnung wohnen und durfte fortan keinen anderen Beruf mehr ausüben. Der Henkersjob war ein unehrenhafter Beruf, nichts desto trotz konnte man es in dem Beruf zum Meister bringen.
Obwohl das Lesen und Schreiben für einen Henker eher unüblich war, gibt es doch Aufzeichnungen schriftlicher Art aus der Zeit des Spätmittelalters. Der Scharfrichter Franz Schmidt aus Nürnberg führte von 1573 bis 1617 ein detailliertes Verzeichnis der von ihm vollzogenen Strafen.
Franz Schmidt kämpfte im Übrigen zeitlebens darum, den Makel seines Berufs abzustreifen und sich und seine Familie von der sozialen Ächtung zu befreien. Das gelang ihm tatsächlich im Jahre 1593, als er das Nürnberger Bürgerrecht erlangte.
Durch seine praktisch erworbenen Kenntnisse in Anatomie, war er nach seiner Pensionierung noch als Arzt tätig. Die Eintragungen waren indes eher Aufzählungen als Erzählungen, zudem schrieb der Henker aufgrund fehlender Schulbildung nach Gehör.