Der Bundesgerichtshof hat am Montag bis auf weiteres entschieden, dass die verdeckte Online Durchsuchung unzulässig ist. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble möchte trotzdem eine gesetzliche Grundlage zum “Ausspähen von privaten Computern” durchsetzen. Angenommen eine solche Gesetzesgrundlage würde geschaffen, der Kriminelle würde statt eines sicheren Unix Betriebssystems Windows auf dem Rechner installiert haben und die technischen Möglichkeiten würden es zulassen einen Trojaner unbemerkt auf die Festplatte einzuschleusen was würden das BKA vermutlich finden?
Ich weiß nicht was Schäuble denkt zu finden, vermutlich aber wäre die Ausbeute eine leere Festplatte.
Derweil versucht der Innenminister in einem Interview der taz von der Notwendigkeit einer online-Durchsuchung zu überzeugen. Auf die Frage des taz- Radakteurs, ob er nicht selber Angst vor Spionagesoftware habe antwortete der Mann, der vom Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber 1994 eine „Spende“ über 100.000 Mark erhalten hat, „Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E‑Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.“