Mrs. L ist in die Falle getappt. In die Verkehrsfalle. In diesem Zusammenhang in Form einer gesperrte Straße mit Präsenz der Ordnungshüter vor Ort. Ausgerechnet die Straße, die sozusagen als Heimweg für uns seit Jahrzehnten gesetzt ist. Nun ist die Sperrung nichts Neues. Die Straße ist ein besserer Feldweg, der von den Behörden aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gesperrt worden ist. Anlieger indes haben ein „Wegerecht“, der die ordnungswidrigkeitsfreie Nutzung bis nach Hause ermöglicht.
Allein — unser Haus liegt hinter dem Schild, das heißt, rein rechtlich sind wir keine Anlieger mehr. Ich selber hatte das bereits durch die Zahlungen mehrerer Bußgelder praktisch erfahren müssen. Mein Hinweis, dass eine verkehrssrechtliche Tatsache nicht dadurch außer Kraft gesetzt werde, dass man sie nicht befolgt, ließ Mrs. L mit dem Hinweis, man dürfe sich nicht alles gefallen lassen, nicht gelten.
Letztendlich hielten meine Feststellungen Mrs. L nicht davon ab, eigene Erfahrungen zu sammeln. So kam, was kommen musste und gestern demonstrierte die Ordnungsmacht ihren Handlungswillen und forderte für die Ordnungswidrigkeit des Befahrens einer für den Autoverkehr gesperrten Straße 50 Euro Bußgeld.
Mrs. L hingegen demonstrierte gegenüber der Exekutiven ihre Renitenz und versuchte sich in juristischer Argumentation und das mit Nachdruck. Geholfen hat das alles nicht. Statt eines Bußgelds erwartet Mrs. L nun eine Anzeige – ich vermute anhängend eine Vorladung wegen Insubordination und ungebührlichem Verhalten gegenüber dem Rechtsstaat.