Reinheit der Volksgemeinschaft

Wem immer noch nicht ganz klar ist, wel­che Fol­gen die Wahl einer rechts­extre­men Lan­des­re­gie­rung hat und wel­cher Geist sich dahin­ter ver­birgt, hat offen­sicht­lich nicht ver­stan­den, was Rechts­extre­mis­mus in der von der AfD ange­streb­ten Form eigent­lich bedeutet.

Man hät­te eigent­lich nur Höckes Buch lesen müs­sen, um zu wis­sen, was die AfD plant. Dort ist von »wohl­tem­pe­rier­ten Grau­sam­kei­ten« die Rede, um die Remi­gra­ti­on „nicht inte­grier­ba­rer Migran­ten” zu beschrei­ben. Wer das als »gru­se­li­ge Erzäh­lung« abtut und nicht glaubt, dass eine Regie­rung dazu fähig ist, hat ers­tens im Schul­fach Geschich­te nicht auf­ge­passt und ver­wei­gert sich zwei­tens den aktu­el­len Tatsachen.

Klar ist jeden­falls: Die ers­ten Maß­nah­men zur Umset­zung des Euphe­mis­mus »Remi­gra­ti­on« sol­len so bald wie mög­lich erfolgen.

Wer nun argu­men­tiert, die AfD wol­le ja nur kri­mi­nel­le Migran­ten oder sol­che, die das Sozi­al­sys­tem der Bun­des­re­pu­blik aus­nut­zen, los­wer­den, irrt gewal­tig. Bun­des­kanz­ler Merz hat es in der Bun­des­tags-Gene­ral­de­bat­te vom 9. Sep­tem­ber 2026 – drei Tage nach dem AfD-Wahl­sieg in Sach­sen-Anhalt – so for­mu­liert: »Das Wort Remi­gra­ti­on ist nichts ande­res als ein Syn­onym für eth­ni­sche Säu­be­rung nach Haut­far­be und Her­kunft.« Das ist eine schar­fe Zuspit­zung. Was aber unbe­strit­ten ist – und wofür es kei­ne Zuspit­zung braucht, son­dern nur den Text selbst –, zei­gen die fol­gen­den Quellen.

Der Blog­bei­trag (https://sezession.de/71212/remigration-ein-plan-fuer-sachsen-anhalt) und das dazu­ge­hö­ri­ge Poli­cy Paper zur Remi­gra­ti­on in Sach­sen-Anhalt spre­chen eine ein­deu­ti­ge Sprache.

Ver­fasst hat den Blog­bei­trag Phil­ipp Hue­mer, Geschäfts­füh­rer des Wie­ner »Insti­tuts für Remi­gra­ti­on« – ein der AfD nahe­ste­hen­der Thinktank. Sein Papier ver­steht sich als »stra­te­gi­sche und insti­tu­tio­nel­le Wei­ter­ent­wick­lung« der AfD-Vor­schlä­ge für Sach­sen-Anhalt Das Papier ist zwar nicht Beschluss­la­ge der AfD, aber es zeigt, mit wel­chen Kon­zep­ten das intel­lek­tu­el­le Umfeld der Par­tei arbei­tet – und die AfD Sach­sen-Anhalt hat, so der Autor, einen erheb­li­chen Teil der Vor­schlä­ge bereits selbst formuliert.

Zwar sei der Hand­lungs­spiel­raum auf Län­der­ebe­ne beschränkt: »Ein Bun­des­land kann weder eigen­mäch­tig die Gren­zen schlie­ßen noch das Asyl­recht abschaf­fen oder das Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht grund­le­gend ver­än­dern«, so der Autor.
»Dar­aus aller­dings zu fol­gern, dass eine Lan­des­re­gie­rung migra­ti­ons­po­li­tisch weit­ge­hend macht­los wäre, ist falsch«, heißt es wei­ter im Blogbeitrag.

Für Sach­sen-Anhalt gibt das Poli­cy Paper dann auch gleich Handlungsempfehlungen:
»Sie [die Lan­des­re­gie­rung] nutzt den bestehen­den Rechts­rah­men maxi­mal aus und macht zugleich sicht­bar, an wel­chen Stel­len die­ser Rah­men wei­ter­ge­hen­de Remi­gra­ti­ons­po­li­tik ver­hin­dert. Sach­sen-Anhalt kann so nicht nur Vollzugs‑, son­dern auch Reform­la­bor einer neu­en Migra­ti­ons­po­li­tik werden.«

Im Papier selbst kommt man dann zur Sache: Unter Punkt 3.3 wer­den die Ziel­grup­pen einer lan­des­wei­ten Remi­gra­ti­ons­po­li­tik defi­niert – dar­un­ter „Grup­pe C”:
»Grup­pe C bezeich­net ein­ge­bür­ger­te und ande­re deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, bei denen trotz deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit erheb­li­che sprach­li­che, kul­tu­rel­le oder gesell­schaft­li­che Distanz zur Mehr­heits­ge­sell­schaft fortbesteht.«

Das Papier erkennt selbst an, dass die­se Grup­pe recht­lich nicht wie Aus­län­der behan­delt wer­den kann – deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge las­sen sich nicht abschie­ben, das Grund­ge­setz schützt vor Ent­zug der Staats­an­ge­hö­rig­keit. Genau des­halb setzt der »Ansatz« hier nicht bei Abschie­bung an, son­dern bei dem, was das Papier »struk­tu­rel­le und kul­tu­rel­le Remi­gra­ti­on« nennt: Assi­mi­la­ti­ons­druck, restrik­ti­ve Ein­bür­ge­rungs­pra­xis, eine als »Leit­kul­tur« bezeich­ne­te Poli­tik im öffent­li­chen Raum.

Die AfD möch­te also nicht nur straf­fäl­lig gewor­de­ne Migran­ten abschie­ben, son­dern auch deut­sche Staats­bür­ger mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund unter staat­li­chen Anpas­sungs­druck set­zen, wenn sie sich nach Ansicht der Rechts­extre­men »unan­ge­passt« verhalten.

Die­se Logik – Staats­bür­ger nach eth­ni­scher und kul­tu­rel­ler Her­kunft in Kate­go­rien ein­zu­tei­len, an die unter­schied­li­che staat­li­che Behand­lung geknüpft wird –war im drit­ten Reich klar defi­niert. In der NS-Ras­sen­po­li­tik ging es um die »Rein­heit der Volks­ge­mein­schaft«, um die Abgren­zung von Nicht-Deut­schen sowie um Ver­trei­bung und Ger­ma­ni­sie­rung im besetz­ten Euro­pa. Die Wesens­ver­wandt­schaft zur Ziel­ori­en­tie­rung der Neu­rech­ten zeigt sich überdeutlich. 

Es soll hin­ter­her nie­mand sagen, man hät­te wie­der mal nichts gewusst.

2 Kommentare zu „Reinheit der Volksgemeinschaft“

  1. Gut her­aus­ge­ar­bei­tet. Dan­ke. Die Natio­na­lis­ten mit ihrem “Spleen” für Ras­sen­po­li­tik wer­den den Sach­sen-Anhal­tern noch die Augen öff­nen. Hät­te sie mal bes­ser hin­ge­se­hen und hin­ge­hört. Allein die Aus­sa­gen man­cher Funk­tio­nä­re, Deutsch­land käme mit 60 statt 80 Mio. Men­schen zuran­de, zei­gen, wes Geis­tes Kind die­se Pen­ner sind. Das geht nur, in dem auch im enge­ren Sin­ne eth­ni­sche Säu­be­run­gen mit all den “Grau­sam­kei­ten” durch­ge­führt wer­den, die Höcke mein­te. Nichts ent­schul­digt die­se Ent­wick­lung in unse­rem Land. Nichts!

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    • Dan­ke. Ich stim­me ja auch nicht oft mit Merz über­ein, aber in die­sem Fall hat er mit sei­ner Aus­sa­ge zur »eth­ni­schen Säu­be­rung« ver­mut­lich recht.

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