Nikolaus

Um die wah­re Geschich­te des Niko­laus ran­ken sich vie­le Mythen. Sein ererb­tes Ver­mö­gen teil­te er angeb­lich unter den Armen auf. Eine ande­re Legen­de besagt, dass er meh­re­re jun­ge Frau­en in sei­ner Hei­mat­stadt vor dem Schick­sal der Pro­sti­tu­ti­on bewahr­te, indem er ihnen Geld in die am Kamin auf­ge­häng­ten Socken steck­te. Der SPIEGEL berich­tet, dass nun Doku­men­te auf­ge­taucht sei­en, die bele­gen, dass Niko­laus vor hand­fes­ten Argu­men­ten nicht zurück­ge­schreckt sei.

Auf einer Bischofs­kon­fe­renz soll es so hoch her­ge­gan­gen sein, dass Niko­laus einen Bruch des Nasen­beins davon trug. Der Niko­laus, den wir mit rotem Man­tel und Rau­sche­bart ken­nen indes, ist eine Erfin­dung von Coca Cola. Das Mar­ke­ting funk­tio­nier­te aller­dings so gut, dass sämt­li­che Dar­stel­lun­gen des Niko­laus auf die Insze­nie­rung des Man­nes mit roter Robe bis heu­te zurückgreifen.

Das Bild zeigt übri­gens nicht den Niko­laus, son­dern ist ein Gemäl­de des ita­lie­ni­schen Malers Sebas­tia­no del Piom­bo. Abge­bil­det ist Papst Cle­mens VII. Das Bild ist eins von vie­len Kunst­wer­ken, dass das Get­ty Muse­um urhe­ber­rechts­frei zur frei­en Ver­fü­gung als Down­load anbietet. 

Todesstrafe in Deutschland?

Uups, die Ver­fas­sung des Lan­des Hes­sen erlaubt tat­säch­lich noch die Todesstrafe.

Arti­kel 21 Abs.1:

Ist jemand einer straf­ba­ren Hand­lung für schul­dig befun­den wor­den, so kön­nen ihm auf Grund der Straf­ge­set­ze durch rich­ter­li­ches Urteil die Frei­heit und die bür­ger­li­chen Ehren­rech­te ent­zo­gen oder beschränkt wer­den. Bei beson­ders schwe­ren Ver­bre­chen kann er zum Tode ver­ur­teilt werden.

Quelle:Hessenrecht

Die­se Kurio­si­tät ergibt sich dar­aus, weil die Ver­fas­sung Hes­sens älter ist als das Grundgesetz.

Da aber die Todes­stra­fe im Grund­ge­setz aus­ge­schlos­sen wird und das Bun­des­recht über dem Lan­des­recht steht, sieht man wohl kei­ne Not­wen­dig­keit den Satz zu streichen.

Kreative Beamte

Manch­mal kön­nen Beam­ten auch ein­fach. Aus einer Ver­ord­nung, die das Kurz­ar­bei­ter­geld auch für das Jahr 2014 auf die Bezugs­dau­er von 12 Mona­ten ver­län­gert, wie das bereits 2013 der Fall war:

In §1 der Ver­ord­nung über die Bezugs­dau­er für das Kurz­ar­bei­ter­geld vom 7. Dezem­ber 2013, wird die Anga­be „2013“ durch die Anga­be „2014“ ersetzt. 

Dinge die nicht mehr gehen

Wird schwie­rig: Sauf­ge­la­ge ab dreißig.

“Einen Kater kannst du dir nicht mehr leis­ten. Du hast zwei Tage Frei­zeit, bis der All­tags­trott wie­der von vorn anfängt. Du kannst die­se zwei Tage nicht koma­tös im Bett ver­brin­gen, nach­dem du zuvor stun­den­lang über der Schüs­sel hingst. Du kannst dir auch die Kalo­rien nicht mehr leis­ten, die so ein Trink­ge­la­ge mit sich bringt. Egal, ob du betrun­ken Zeug in dich rein­stopfst, damit dir am nächs­ten Tag nicht schlecht wird, oder ob du dich nach über­stan­de­nem Kater mit Ham­bur­gern, Pom­mes und Chi­cken Wings belohnst — wenn du nicht vor­hast, dein Gewicht zu ver­dop­peln, soll­test du das las­sen. Des­we­gen gibst du den Fress­an­fäl­len nicht mehr nach und fängst an, „in Maßen” zu trin­ken (was auch immer das hei­ßen mag).”

Quel­le: huffingtonpost.de

Drei Wochen ohne Netz

Eine Zeit ohne Inter­net bedeu­tet: Eine Zeit lang Din­ge umständ­lich klä­ren, für die ein Klick ins Netz gereicht hät­te. Und das stän­dig. Natür­lich kann man sich den ver­staub­ten Brock­haus aus dem Regal zer­ren, um nach­zu­schau­en, ob Poly­ne­si­en im Pazi­fik liegt, oder Wal­lace Hume Caro­thers tat­säch­lich der Ent­de­cker der Nylon­strümp­fe ist.

All das ist off­line mög­lich; es dau­ert nur ent­spre­chend lan­ge. Und ob die Auf­merk­sam­keit reicht, stun­den­lang eine doch eher belang­lo­se Fra­ge beant­wor­tet zu wis­sen, ist doch eher zwei­fel­haft. Bei mir zumin­dest. Ich will manch­mal Din­ge wis­sen, die eigent­lich so banal sind, dass ich eine stun­den­lan­ge Off­line Suche von vor­ne­her­ein aus­schlie­ßen kann. Gut, es sind nicht nur die­se Din­ge, an denen ich in den letz­ten Wochen fest­ge­macht habe, dass ein Leben ohne Inter­net für mich nicht mehr in Fra­ge kommt: Preis­ver­glei­che, Bestel­lun­gen, die die das Bestell­te inner­halb eines Tages ins Haus lie­fern las­sen, Tests, Kun­den-Rezes­sio­nen, War­um die Kat­ze nach Genuss von Hus­ten­bon­bons schielt, usw. usf.

Alles Din­ge, die ohne Inter­net nicht oder kaum mög­lich sind. In der letz­ten Woche wur­de in den Nach­rich­ten vor gerie­be­nem Käse gewarnt, der mit Lis­te­ri­en ver­un­rei­nigt war. Nicht nur, dass ich ger­ne gegoo­gelt hät­te, was Lis­te­ri­en über­haupt sind und wel­che Gefah­ren zu erwar­ten gewe­sen wäre; für wei­te­re Infor­ma­tio­nen ver­wies der Mode­ra­tor auf die Inter­net­sei­te der Redak­ti­on, um die ver­un­rei­nig­ten Char­gen der Ver­pa­ckun­gen zu bestim­men. All das konn­te ich nicht nach­le­sen, da ich zu die­ser Zeit reno­vie­rungs­be­dingt kein Netz hatte.

Natür­lich habe ich in Erman­ge­lung der Infor­ma­tio­nen, wel­che Char­gen die War­nung betraf, sämt­li­chen Rei­be­kä­se weg­ge­wor­fen. Immer­hin sechs Packun­gen. Und so hal­te ich es in Abwand­lung an das Lori­ot­sche Zitat: Ein Leben ohne Inter­net ist mög­lich, aber sinn­los und auch gesund­heits­ge­fähr­li­cher – zumin­dest wenn man gerie­be­nen Käse mag.

Wahr und Unwahr VI

Wahr ist, dass Bisch­hof Tebartz–van Elst für den Umbau sei­nes Amts­sit­zes in Lim­burg 31 Mil­lio­nen Euro aus­ge­ge­ben hat und dies zu hef­ti­ger Kri­tik der katho­li­schen Gläu­bi­gen geführt hat.

Unwahr ist, dass füh­ren­de Bisch­hö­fe gefor­det haben, wenn der Pöbel nicht bald ruhig sei, sol­len Inqui­si­ti­on und Hexen­ver­bren­nung wie­der ein­ge­führt wer­den, die­se Metho­den wür­den unge­mein disziplinieren.
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Wahr ist, dass im nächs­ten Jahr Schock­bil­der auf Ziga­ret­ten­pa­ckun­gen gedruckt wer­den sollen.

Unwahr ist, dass dafür Bil­der von Die­ter Boh­len benutzt wer­den sol­len, um die Abschre­ckung zu maximieren.
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Wahr ist, dass nach Aus­wer­tung einer Pisa Stu­die für Erwach­se­ne klar ist, dass fast jeder fünf­te Deut­sche nur simp­le Tex­te versteht.

Unwahr ist, dass die Bild Zei­tung das mit dem Argu­ment bestrei­tet, die Zei­tung wür­de von jedem zwei­ten Deut­schen gelesen. 

Kunstwerke zur freien Nutzung

Wer sich immer schon mal einen bspws. einen ech­ten Rem­brandt ins Wohn­zim­mer hän­gen woll­te, aber bis­her an den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten geschei­tert ist, für den gibt es jetzt eine ech­te Alter­na­ti­ve. Das Get­ty Muse­um bie­tet auf sei­ner Sei­te rund 4600 hoch­auf­lö­sen­de Fotos von Kunst­wer­ken zur frei­en Ver­wen­dung an. Die Bil­der kön­nen ohne Ein­schrän­kun­gen und umsonst genutzt wer­den. Die Bil­der eig­nen sich auf­grund der hohen Auf­lö­sung von 800 dpi und einer Grö­ße von 21 MB durch­aus als Din A3 Druck oder grö­ßer für’s Wohn­zim­mer. Mit einem schö­nen Rah­men ist das eine net­te Idee für ein Weihnachtsgeschenk.