Die Selbstverständlichkeit des Bösen

Vor acht­zig Jah­ren, am 20. Janu­ar 1942 tra­fen sich mit 15 füh­ren­den Natio­nal­so­zia­lis­ten eini­ge der wohl größ­ten Ver­bre­cher der Mensch­heits­ge­schich­te, um die End­lö­sung der Juden­fra­ge zu orga­ni­sie­ren. Was so büro­kra­tisch klingt und im übri­gen wohl auch von den Nazis als rei­ner Büro­kra­tie­akt ange­se­hen wor­den ist, war nichts ande­res als die Ermor­dung und Aus­rot­tung von Mil­lio­nen von Men­schen ande­ren Glaubens.

Bei Schnitt­chen und Cognac traf sich die Abord­nung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Reichs­re­gie­rung und der SS-Behör­den zur berüch­tig­ten Wann­see­kon­fe­renz, um die Zusam­men­ar­beit des Geno­zi­des zu koor­di­nie­ren. Die Kon­fe­renz ist bereits nach den gefun­de­nen Pro­to­kol­len fil­misch auf­ge­ar­bei­tet wor­den; am Mon­tag zeigt das ZDF eine wei­te­re neue­re Fas­sung der Mord­kon­fe­renz, wobei bereits der Fern­seh­film aus dem Jah­re 1984 scho­ckie­rend genug ist.

Viel­leicht wäre das Film­ma­te­ri­al etwas für zukünf­ti­ge AFD-Par­tei­ta­ge, ich kann mir jeden­falls nicht vor­stel­len, dass Meu­then und Gau­land sich danach noch ein­mal für die Ent­sor­gung von Men­schen aus­spre­chen, jeden­falls nicht öffentlich.

Alle ver­füg­ba­ren Doku­men­te der Wann­see­kon­fe­renz sind auf den Sei­ten der Gedenk-und Bil­dungs­stät­te Haus Wann­see abrufbar.

Das ZDF zeigt den Film am Mon­tag, den 24.01.2022 um 20.15 Uhr im TV.

Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht

Die geplan­te EU-Urhe­ber­rechts­re­form sieht in Arti­kel 13 vor, dass zukünf­tig Online­platt­for­men für von den Nut­zern hoch­ge­la­de­ne Inhal­te haf­ten, wenn Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen fest­ge­stellt werden.

“Diens­te­an­bie­ter der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, die gro­ße Men­gen der von ihren Nut­zern hoch­ge­la­de­nen Wer­ke und sons­ti­gen Schutz­ge­gen­stän­de in Abspra­che mit den Rech­te­inha­bern spei­chern oder öffent­lich zugäng­lich machen, ergrei­fen Maß­nah­men, um zu gewähr­leis­ten, dass die mit den Rech­te­inha­bern geschlos­se­nen Ver­ein­ba­run­gen, die die Nut­zung ihrer Wer­ke oder sons­ti­gen Schutz­ge­gen­stän­de regeln, oder die die Zugäng­lich­keit der von den Rech­te­inha­bern genann­ten Wer­ke oder Schutz­ge­gen­stän­de über ihre Diens­te unter­sa­gen, ein­ge­hal­ten werden.”

Was ver­nünf­tig klingt, könn­te in der Aus­füh­rung dazu füh­ren, dass Inhal­te mit auto­ma­ti­schen Fil­tern vom Upload aus­ge­schlos­sen wer­den. Die­se “Upload­fil­ter” kön­nen aller­dings bei­spiels­wei­se nicht zwi­schen einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung und Sati­re unterscheiden.

Zita­te aus Arti­keln zu über­neh­men, wür­de in Zukunft nicht mehr mög­lich sein. Memes, also Par­odien, die mit­tels Text und Ori­gi­nal Bild­ma­te­ri­al zu einer Art Kunst­form im Netz auf­ge­stie­gen sind, wür­den aller Vor­aus­sicht nach eben­falls geblockt.

Vom Grund­satz muss befürch­tet wer­den, dass das Inter­net sich einer Art frei­wil­li­gen Zen­sur aussetzt.