Neuer Wein in alten Schläuchen

Der Arbeit­ge­ber­ver­band beklagt die Sozi­al­ver­si­che­rungs­kos­ten und möch­te eine Wider­ein­füh­rung der im Jah­re 2013 abge­schaff­te Pra­xis­ge­bühr. Im Jahr 2004 führ­te die Bun­des­re­gie­rung die­se Gebühr von 10 Euro ein, die ein­ma­lig Quar­tal beim Arzt­be­such fäl­lig wur­de. 2013 wur­de die Pra­xis­ge­bühr auf­grund des enor­men büro­kra­ti­schen Auf­ands wie­der abgeschafft. 

Zudem ver­fehl­te die Gebühr eine spür­ba­re Steue­rungs­wir­kung, d.h. Das ursprüng­li­che Ziel von “unnö­ti­gen” Arzt­be­su­chen wur­de verfehlt. 

Stu­di­en und Aus­wer­tun­gen zeig­ten, dass die Gebühr kaum Ein­fluss auf das Arzt­ver­hal­ten hat­te: Men­schen mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen muss­ten trotz­dem regel­mä­ßig zum Arzt, wäh­rend ande­re den Besuch oft nur hin­aus­zö­ger­ten – was medi­zi­nisch eher nach­tei­lig war.

Arzt­pra­xen und Kran­ken­kas­sen muss­ten viel Zeit und Per­so­nal auf­brin­gen, um die Gebühr ein­zu­zie­hen und zu ver­bu­chen. Die­ser büro­kra­ti­sche Auf­wand stand in kei­nem Ver­hält­nis zu den Einnahmen.

Für Men­schen mit wenig Geld war die Gebühr spür­bar belas­tend und führ­te teil­wei­se dazu, dass not­wen­di­ge Arzt­be­su­che ver­mie­den oder ver­zö­gert wur­den. Vor­sor­ge­un­ter­such­tun­gen wur­den vernachlässigt. 

Als Alter­na­ti­ve könn­te das “Haus­arzt­mo­dell” wie­der ein­ge­führt wer­den, dass den Pati­en­ten ver­pf­li­chet, erst immer den Haus­arzt auf­zu­su­chen, der dann bei Bedarf die Über­wei­sung zu den Fach­ärz­ten übernimmt. 

Ein kon­se­quen­ter Aus­bau der Digi­ta­li­sie­rung für die Ter­min­ver­ga­be, der Ein­satz von KI-Sprach­mo­du­len für eine ers­te Ein­schät­zung, Ein­füh­rung von Video­sprech­stun­den und die Wei­ter­füh­rung von tele­fo­ni­scher Krank­schrei­bung wür­de die Arzt­pra­xen entlasten. 

Zudem könn­ten die Kran­ken­kas­sen gesun­de Lebens­ge­wohn­hei­ten mit einer Kos­ten­ent­las­tung beloh­nen, eini­ge Kran­ken­kas­sen för­dern bereits die Teil­nah­me im Fit­ness­stu­dio. Gesund­heits­be­ra­tun­gen durch die Kran­ken­kas­sen run­det die Ver­sor­gung ab. 

Zuletzt kön­nen die Arbeit­ge­ber sel­ber dazu bei­tra­gen, unnö­ti­ge Arzt­be­su­che zu ver­mei­den, indem sie bei­spiels­wei­se ihren Mit­ar­bei­tern Zeit geben, leich­te Erkran­kun­gen auch ohne Arzt­be­such und Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung unter Lohn­fort­zah­lung zu Haue auszukurieren.

Vie­le Arbeit­ge­ber machen das bereits, bei­spiels­wei­se dadurch, Krank­schrei­bun­gen erst ab dem vier­ten Tag zu ver­lan­gen. Auch Gesund­heits­zu­satz­leis­tun­gen, die in die Rich­tung Vor­beu­gung und Prä­ven­ti­on gehen, könn­ten hel­fen, Krank­heits­kos­ten zu senken. 

6 Gedanken zu „Neuer Wein in alten Schläuchen“

  1. Bei der Nach­richt, dass über die Wie­der­ein­füh­rung der Pra­xis­ge­bühr dis­ku­tiert wird, wuss­te ich erst nicht, ob ich lachen oder wei­nen soll. Nach­dem man fest­ge­stellt hat, dass sie ihren Zweck völ­lig ver­fehlt hat, wird es im zwei­ten Anlauf bestimmt nicht bes­ser. Man kann nur hof­fen, dass es ledig­lich um medi­en­wirk­sa­me Pro­fi­lie­rung geht, Haupt­sa­che man macht von sich Reden. Das Haus­arzt­mo­del fin­de ich aller­dings auch nicht bes­ser — dann wird es da nur noch vol­ler und ich müss­te dann immer zu zwei Ärz­ten. Dann lie­ber der Ansatz mit KI. Mit gro­ßer Daten­bank und schnel­ler Suche/Abgleich kann sie bei Dia­gno­sen mei­ner Mei­nung nach eine ech­te Ent­las­tung für das gesam­te Sys­tem brin­gen. Und man hat ja schon fest­ge­stellt, dass man­che ein­sa­me Men­schen “ihrer” KI ihr Herz aus­schüt­ten, da die bes­ser zuhö­ren kann — die chro­nisch über­las­te­ten Haus­ärz­te wirds freuen.

    • Die Digi­ta­li­sie­rung sehe ich auch als pri­mä­ren Ansatz, lei­der hinkt Deutsch­land der­art hin­ter­her, das es wohl schwie­rig wer­den wird. Deutsch­land liegt EU-weit im Mit­tel­feld als digi­tal wett­be­werbs­fä­hi­ge Nati­on, da ist noch viel Luft nach oben.

  2. Ich hat­te wäh­rend mei­ner Berufs­zeit nie die Vor­ga­be im Ver­trag ste­hen, dass ein ärzt­li­ches Attest bereits am 1. Tage vor­ge­legt wer­den muss. Es war immer so, dass das nach 3 Tagen der Fall sein soll­te. Das hal­te ich für ver­nünf­tig, und ich wun­de­re mich immer dar­über, wenn ich von einer abwei­chen­den Pra­xis höre. 

    Du hast das schön zusam­men­ge­fasst. Mit den Maß­nah­men, die sich die Arbeit­ge­ber “aus­ge­dacht” bzw. her­vor­ge­kramt haben, wird sich nichts ändern.

    Was hältst du denn von Fratz­schers Vor­schlag eines ver­pflich­ten­den sozia­len Jah­res? Was mich inter­es­sie­ren wür­de, wären die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen, die eine sol­che Maß­nah­me haben könn­te. Aber es soll ja lt. Fratz­scher um eine Art von Moti­va­ti­on gehen, um den men­ta­len Beein­träch­ti­gun­gen der Jun­gen durch die Demo­gra­fie zu begeg­nen, nicht wahr? Ein sozia­les Jahr, um Soli­da­ri­tät zu zei­gen. Ich glau­be, der Mann hat­te einen Fie­ber­traum. Nur der wür­de den Schwach­sinn erklä­ren. Oder habe ich gute Argu­men­te übersehen?

    • @Horst: Beim Wort Ver­pflich­tend bekom­me ich immer Aus­schlag 😆 Ich ken­ne eini­ge Rent­ner, die in ihrer Ren­ten­zeit sozia­le Arbeit leis­te. Auf der ande­ren Sei­te ken­ne ich aber auch vie­le Rent­ner, die auf­grund von ent­we­der schwe­rer kör­per­li­cher Arbeit, oder auf­grund von Schich­ten nicht mehr in der Lage sind zu arbei­ten. Wer will da wo die Gren­zen zie­hen? Was Fratz­scher offen­bar eben­falls ver­gisst ist die Tat­sa­che, dass sich ein Groß­teil der Rent­ner um die Enkel­kin­der küm­mern muss. (Zumin­dest in den dörf­li­chen Gemein­den — wir haben hier kei­ne Kitas)

  3. Die böde Pra­xis­ge­bühr habe ich auch damals erlebt — und zu der Zeit war ich lei­der auch Hartz IV Emp­fän­ger. Da mei­ne Woh­nung zu groß war (du hat­test im Bür­ger­geld-Bei­trag schon mal drauf hin­ge­wie­sen, dass dann vom Regel­satz, der eigent­lich zum (über)leben gedacht ist noch wei­ter Geld abge­zweigt wer­den muss um die Mie­te zah­len zu kön­nen) blie­ben mir auch nur etwa 200 € zum leben. Davon muss­te ich noch Strom und tele­fon zah­len. Da über­legst Du ob Du hung­rig ins Bett gehst und zum Arzt gehst — oder ob Du Dir das kurz vor ver­fall­da­tum und des­halb preis­re­du­zier­te Lebens­mit­tel aus der Krab­bel­kis­te im Supermarkt.
    Für mich ist die Pra­xis­ge­bühr der Ver­such einer Aus­gren­zung von einer uner­wünsch­ten Per­so­nen­grup­pe, die genau­so Anspruch auf ärzt­li­che Hil­fe hat , wie jeder sozi­al­ver­si­cher­te Arbeitnehmer

    • Die Haus­ärz­te haben ja auch schon müde abge­wun­ken, ich den­ke da woll­te sich wie­der ein­mal jemand in der Som­mer­pau­se profilieren.

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