Genau an dieser Grundfeste rüttelt jetzt eine Reform, die weiter geht als alles, was es seit Gründung der Bundesrepublik gab. Am 12. August 2026 hat das Kabinett unter Kanzler Friedrich Merz einen knapp 700 Seiten starken Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebilligt. Kanzleramtschefin Nina Warken nannte es die grundlegendste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen.
Die zentralen Punkte:
Kurz gesagt: Aus Diensten, die bislang Informationen sammeln, sollen Dienste werden, die aktiv eingreifen – über Manipulation, Sabotage und Täuschung bis hin zum digitalen Gegenschlag. Dobrindt selbst hat das Ziel schon Anfang des Jahres offen benannt: Aus dem Nachrichtendienst soll ein echter Geheimdienst werden.
Dass Deutschland auf hybride Bedrohungen – russische Sabotage, Spionage, Cyberangriffe – reagieren muss, ist keine Erfindung von Dobrindt. Dass sich die Sicherheitslage spürbar verschärft hat, dürfte jeder mitbekommen haben, der die Nachrichten verfolgt.
Brisanter als die einzelnen neuen Werkzeuge ist, was mit der Kontrolle passiert. Bislang teilen sich vier verschiedene Gremien die Aufsicht – Unabhängiger Kontrollrat, Parlamentarisches Kontrollgremium, G10-Kommission, Bundesamt für Datenschutz. Künftig soll diese Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Eine Bündelung von Befugnissen bei gleichzeitiger zunehmender Intransparenz ist genau die Kombination, vor der das Trennungsgebot historisch schützen sollte.
Berechtigte Kritik kommt entsprechend von mehreren Seiten. Einige Parteien protestierten bereits im Kabinett. Verbände und Experten kritisieren, dass mehr Befugnisse mit weniger Kontrolle einhergehen. Der Rechtswissenschaftler Prof. Zöller hält es für historisch problematisch, dass der BND künftig auch im Inland gegen eigene Staatsbürger operieren darf, und zieht dabei ausdrücklich die Parallele zur Gestapo. Auch aus juristischer Fachanalyse heißt es, der Entwurf definiere an mehreren Stellen nicht klar genug, welche Mittel die Dienste wann einsetzen dürfen – was vor allem dem BND erheblichen Ermessensspielraum verschafft.
Hier liegt das eigentliche Risiko: nicht in der einzelnen Kamera, dem einzelnen Hackback, dem einzelnen biometrischen Abgleich – sondern in der schleichenden Aufweichung der Transparenzpflicht. Man gaukelt der Bevölkerung vor, dass die persönliche Freiheit nur mit entsprechender staatlicher Sicherheit funktioniere, für die es der weitergehenden Möglichkeiten bedürfe, die dem Bürger verschlossen sein sollen. Wenn allerdings Behördenkompetenzen zunehmend gebündelt werden und Geheimdiensten polizeiähnliche Aufgaben zufallen, ist das im schlimmsten Fall ein Schritt in Richtung Staat im Staate. Grundgesetzlich verankerte Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen nicht angetastet werden – erst recht nicht durch einen Dienst, der sich der gewohnten gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle zunehmend entzieht.
Bei einer Bündelung der Dienste und der damit verbundenen Intransparenz wächst die Gefahr, dass sich Landes- und Bundesregierungen künftig auch „vorbeugend” polizeiähnlicher Mittel bedienen können, ohne dass es dafür einer Legitimation durch die Staatsanwaltschaft bedarf.
Und — wenn die Schwelle für verdeckte Beobachtung und digitale Eingriffe sinkt, überlegt es sich mancher zweimal, an einer Demonstration teilzunehmen oder zu öffentlicher Meinungsäußerung. Genau das sollte in einer Demokratie nicht passieren.
Nicht der Staat hat seine Bürger zu überwachen. Die Bürger sollten den Staat überwachen.
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Quellen:
netzpolitik.org, 10.07.2026: Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
Hersfelder Zeitung, 12.08.2026: Geheimdienst-Reform: Kabinett beschließt neue Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
ZDFheute, 12.08.2026: Geheimdienstreform: So weit sollen die Befugnisse gehen
t‑online, 09.08.2026: BND und Verfassungsschutz: Jetzt sollen Spione zurückschlagen dürfen
Recherchezusammenstellung mit KI
Dem ist schlicht nichts hinzuzufügen.
Danke. Das Perfide ist eigentlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich der Meinung sind, der Staat brauche viel mehr Befugnisse. Das Grundgesetz tritt bei vielen aufgrund der vermeintlichen Sicherheitslage völlig in den Hintergrund. Am Ende einer Diskussion höre ich oft den Satz:»Von mir kann jeder alles wissen, ich habe nichts zu verbergen.« 🙄
Das ist leider weit verbreitet. Ich glaube jeder hat irgendwo sprichwörtlich eine (oder mehrere) Leiche(n) im Keller versteckt (na gut — im streng christlichen Sauerland natürlich nicht! Ihr seid ja die deutschen RED STATES!.. :-)): da ein hingeworfener Satz, der rassistisch oder sexistisch ausgelegt werden kann, die nicht ganz saubere Steuererklärung, der Browserverlauf auf dem Rechner, der auch die eine oder andere Seite mit “Erwachsenenunterhaltung” enthält. Die Whatsapp- Nachricht eines Freundes, der politisch bedenkliche Memes verschickt, die Fotos vom Betriebsausflug die einen in verfänglichen Situationen mit einer Kollegin/Kollegen zeigen.
Ja, man sollte mit der Bemerkung “von mir kann jeder alles wissen” vorsichtig umgehen. “Von mir muss nicht jeder alles wissen” — das wäre die richtige Einstellung, denn in der jetzigen Zeit traue ich unserem Staat, bzw. den aktuell an der Macht sitzenden Politikern nicht über den Weg.
Grüße aus dem Sündenpfuhl Dortmund..
Hier im Dorf weiß sowieso jeder alles von allen. Vielleicht bin ich deshalb so empfindlich. 😄
Nee, im Ernst, wer seine Privatsphäre aufgrund vermeintlicher Sicherheit bereit ist aufzugeben, dem ist nicht zu helfen.