Lizenz zum Schnüffeln

Nach dem Zwei­ten Welt­krieg, noch unter dem Ein­druck der gän­gi­gen Gesta­po-Metho­den, ver­füg­ten die Alli­ier­ten für die noch jun­ge Bun­des­re­pu­blik eine strik­te Tren­nung zwi­schen Poli­zei und Geheim­dienst. Nie wie­der soll­te eine unkon­trol­lier­ba­re Geheim­po­li­zei ent­ste­hen. Im soge­nann­ten Poli­zei­brief von 1949 leg­ten die Sie­ger­mäch­te die orga­ni­sa­to­ri­sche Eigen­stän­dig­keit bei­der Behör­den­zwei­ge fest. Bis­her galt: exe­ku­ti­ve Zwangs­mit­tel – Durch­su­chun­gen, Fest­nah­men, Zugriff – blie­ben allein der Poli­zei vor­be­hal­ten, die dafür gegen­über Staats­an­walt­schaft und Gerich­ten rechen­schafts­pflich­tig ist. Geheim­dienst­li­che Arbeit soll­te sich auf das Sam­meln von Infor­ma­tio­nen und auf Beob­ach­tung beschrän­ken. Die­ses Tren­nungs­ge­bot ist bis heu­te eine der zen­tra­len Leh­ren aus Gesta­po und Stasi.

Genau an die­ser Grund­fes­te rüt­telt jetzt eine Reform, die wei­ter geht als alles, was es seit Grün­dung der Bun­des­re­pu­blik gab. Am 12. August 2026 hat das Kabi­nett unter Kanz­ler Fried­rich Merz einen knapp 700 Sei­ten star­ken Gesetz­ent­wurf aus dem Haus von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt (CSU) gebil­ligt. Kanz­ler­amts­che­fin Nina War­ken nann­te es die grund­le­gends­te Reform der Nach­rich­ten­diens­te seit ihrem Bestehen.

Die zentralen Punkte:

  • Video­über­wa­chung in Echt­zeit: BfV und BND sol­len pri­va­te und öffent­li­che Kame­ra­sys­te­me – etwa an Bahn­hö­fen oder in Ein­kaufs­zen­tren – live anzap­fen dürfen.
  • Bio­me­tri­scher Daten­ab­gleich: Groß­flä­chi­ge bio­me­tri­sche Abglei­che im Inter­net, etwa per Gesichts­er­ken­nung, sol­len zuläs­sig werden.
  • Auto­no­me Hack­backs: KI-gestütz­te Sys­te­me sol­len künf­tig eigen­stän­dig digi­ta­le Gegen­an­grif­fe ein­lei­ten kön­nen – ohne dass zwin­gend ein Mensch dazwi­schen­ge­schal­tet ist.
  • Erwei­ter­te Daten­spei­che­rung: Der BND soll Infor­ma­tio­nen nicht mehr nur direkt am Daten­ka­bel abgrei­fen, son­dern auch vor­über­ge­hend spei­chern dürfen.
  • Online­durch­su­chun­gen im Inland: Der eigent­lich für das Aus­land zustän­di­ge BND soll Rech­ner und Han­dys auch im Inland durch­su­chen dür­fen, sofern ein Aus­lands­be­zug besteht.


  • Kurz gesagt: Aus Diens­ten, die bis­lang Infor­ma­tio­nen sam­meln, sol­len Diens­te wer­den, die aktiv ein­grei­fen – über Mani­pu­la­ti­on, Sabo­ta­ge und Täu­schung bis hin zum digi­ta­len Gegen­schlag. Dob­rindt selbst hat das Ziel schon Anfang des Jah­res offen benannt: Aus dem Nach­rich­ten­dienst soll ein ech­ter Geheim­dienst werden.

    Dass Deutsch­land auf hybri­de Bedro­hun­gen – rus­si­sche Sabo­ta­ge, Spio­na­ge, Cyber­an­grif­fe – reagie­ren muss, ist kei­ne Erfin­dung von Dob­rindt. Dass sich die Sicher­heits­la­ge spür­bar ver­schärft hat, dürf­te jeder mit­be­kom­men haben, der die Nach­rich­ten verfolgt. 

    Bri­san­ter als die ein­zel­nen neu­en Werk­zeu­ge ist, was mit der Kon­trol­le pas­siert. Bis­lang tei­len sich vier ver­schie­de­ne Gre­mi­en die Auf­sicht – Unab­hän­gi­ger Kon­troll­rat, Par­la­men­ta­ri­sches Kon­troll­gre­mi­um, G10-Kom­mis­si­on, Bun­des­amt für Daten­schutz. Künf­tig soll die­se Kon­trol­le beim Unab­hän­gi­gen Kon­troll­rat gebün­delt wer­den. Eine Bün­de­lung von Befug­nis­sen bei gleich­zei­ti­ger zuneh­men­der Intrans­pa­renz ist genau die Kom­bi­na­ti­on, vor der das Tren­nungs­ge­bot his­to­risch schüt­zen sollte.

    Berech­tig­te Kri­tik kommt ent­spre­chend von meh­re­ren Sei­ten. Eini­ge Par­tei­en pro­tes­tier­ten bereits im Kabi­nett. Ver­bän­de und Exper­ten kri­ti­sie­ren, dass mehr Befug­nis­se mit weni­ger Kon­trol­le ein­her­ge­hen. Der Rechts­wis­sen­schaft­ler Prof. Zöl­ler hält es für his­to­risch pro­ble­ma­tisch, dass der BND künf­tig auch im Inland gegen eige­ne Staats­bür­ger ope­rie­ren darf, und zieht dabei aus­drück­lich die Par­al­le­le zur Gesta­po. Auch aus juris­ti­scher Fach­ana­ly­se heißt es, der Ent­wurf defi­nie­re an meh­re­ren Stel­len nicht klar genug, wel­che Mit­tel die Diens­te wann ein­set­zen dür­fen – was vor allem dem BND erheb­li­chen Ermes­sens­spiel­raum verschafft.

    Hier liegt das eigent­li­che Risi­ko: nicht in der ein­zel­nen Kame­ra, dem ein­zel­nen Hack­back, dem ein­zel­nen bio­me­tri­schen Abgleich – son­dern in der schlei­chen­den Auf­wei­chung der Trans­pa­renz­pflicht. Man gau­kelt der Bevöl­ke­rung vor, dass die per­sön­li­che Frei­heit nur mit ent­spre­chen­der staat­li­cher Sicher­heit funk­tio­nie­re, für die es der wei­ter­ge­hen­den Mög­lich­kei­ten bedür­fe, die dem Bür­ger ver­schlos­sen sein sol­len. Wenn aller­dings Behör­den­kom­pe­ten­zen zuneh­mend gebün­delt wer­den und Geheim­diens­ten poli­zei­ähn­li­che Auf­ga­ben zufal­len, ist das im schlimms­ten Fall ein Schritt in Rich­tung Staat im Staa­te. Grund­ge­setz­lich ver­an­ker­te Rech­te wie die Unver­letz­lich­keit der Woh­nung dür­fen nicht ange­tas­tet wer­den – erst recht nicht durch einen Dienst, der sich der gewohn­ten gericht­li­chen und par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le zuneh­mend entzieht.

    Bei einer Bün­de­lung der Diens­te und der damit ver­bun­de­nen Intrans­pa­renz wächst die Gefahr, dass sich Lan­des- und Bun­des­re­gie­run­gen künf­tig auch „vor­beu­gend” poli­zei­ähn­li­cher Mit­tel bedie­nen kön­nen, ohne dass es dafür einer Legi­ti­ma­ti­on durch die Staats­an­walt­schaft bedarf.

    Und — wenn die Schwel­le für ver­deck­te Beob­ach­tung und digi­ta­le Ein­grif­fe sinkt, über­legt es sich man­cher zwei­mal, an einer Demons­tra­ti­on teil­zu­neh­men oder zu öffent­li­cher Mei­nungs­äu­ße­rung. Genau das soll­te in einer Demo­kra­tie nicht passieren.

    Nicht der Staat hat sei­ne Bür­ger zu über­wa­chen. Die Bür­ger soll­ten den Staat überwachen.

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    Quel­len:
    netzpolitik.org, 10.07.2026: Geheim­dienst­re­form: Zei­ten­wen­de für Spione

    Hers­fel­der Zei­tung, 12.08.2026: Geheim­dienst-Reform: Kabi­nett beschließt neue Befug­nis­se für BND und Verfassungsschutz

    ZDFheu­te, 12.08.2026: Geheim­dienst­re­form: So weit sol­len die Befug­nis­se gehen

    t‑online, 09.08.2026: BND und Ver­fas­sungs­schutz: Jetzt sol­len Spio­ne zurück­schla­gen dürfen

    Recher­che­zu­sam­men­stel­lung mit KI

    4 Kommentare zu „Lizenz zum Schnüffeln“

      • Dan­ke. Das Per­fi­de ist eigent­lich, dass vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger tat­säch­lich der Mei­nung sind, der Staat brau­che viel mehr Befug­nis­se. Das Grund­ge­setz tritt bei vie­len auf­grund der ver­meint­li­chen Sicher­heits­la­ge völ­lig in den Hin­ter­grund. Am Ende einer Dis­kus­si­on höre ich oft den Satz:»Von mir kann jeder alles wis­sen, ich habe nichts zu verbergen.« 🙄

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        • Das ist lei­der weit ver­brei­tet. Ich glau­be jeder hat irgend­wo sprich­wört­lich eine (oder meh­re­re) Leiche(n) im Kel­ler ver­steckt (na gut — im streng christ­li­chen Sau­er­land natür­lich nicht! Ihr seid ja die deut­schen RED STATES!.. :-)): da ein hin­ge­wor­fe­ner Satz, der ras­sis­tisch oder sexis­tisch aus­ge­legt wer­den kann, die nicht ganz sau­be­re Steu­er­erklä­rung, der Brow­ser­ver­lauf auf dem Rech­ner, der auch die eine oder ande­re Sei­te mit “Erwach­se­nen­un­ter­hal­tung” ent­hält. Die Whats­app- Nach­richt eines Freun­des, der poli­tisch bedenk­li­che Memes ver­schickt, die Fotos vom Betriebs­aus­flug die einen in ver­fäng­li­chen Situa­tio­nen mit einer Kollegin/Kollegen zeigen.
          Ja, man soll­te mit der Bemer­kung “von mir kann jeder alles wis­sen” vor­sich­tig umge­hen. “Von mir muss nicht jeder alles wis­sen” — das wäre die rich­ti­ge Ein­stel­lung, denn in der jet­zi­gen Zeit traue ich unse­rem Staat, bzw. den aktu­ell an der Macht sit­zen­den Poli­ti­kern nicht über den Weg.
          Grü­ße aus dem Sün­den­pfuhl Dortmund..

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    1. Hier im Dorf weiß sowie­so jeder alles von allen. Viel­leicht bin ich des­halb so empfindlich. 😄
      Nee, im Ernst, wer sei­ne Pri­vat­sphä­re auf­grund ver­meint­li­cher Sicher­heit bereit ist auf­zu­ge­ben, dem ist nicht zu helfen.

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