Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht

Die geplan­te EU-Urhe­ber­rechts­re­form sieht in Arti­kel 13 vor, dass zukünf­tig Online­platt­for­men für von den Nut­zern hoch­ge­la­de­ne Inhal­te haf­ten, wenn Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen fest­ge­stellt werden.

“Diens­te­an­bie­ter der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, die gro­ße Men­gen der von ihren Nut­zern hoch­ge­la­de­nen Wer­ke und sons­ti­gen Schutz­ge­gen­stän­de in Abspra­che mit den Rech­te­inha­bern spei­chern oder öffent­lich zugäng­lich machen, ergrei­fen Maß­nah­men, um zu gewähr­leis­ten, dass die mit den Rech­te­inha­bern geschlos­se­nen Ver­ein­ba­run­gen, die die Nut­zung ihrer Wer­ke oder sons­ti­gen Schutz­ge­gen­stän­de regeln, oder die die Zugäng­lich­keit der von den Rech­te­inha­bern genann­ten Wer­ke oder Schutz­ge­gen­stän­de über ihre Diens­te unter­sa­gen, ein­ge­hal­ten werden.”

Was ver­nünf­tig klingt, könn­te in der Aus­füh­rung dazu füh­ren, dass Inhal­te mit auto­ma­ti­schen Fil­tern vom Upload aus­ge­schlos­sen wer­den. Die­se “Upload­fil­ter” kön­nen aller­dings bei­spiels­wei­se nicht zwi­schen einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung und Sati­re unterscheiden.

Zita­te aus Arti­keln zu über­neh­men, wür­de in Zukunft nicht mehr mög­lich sein. Memes, also Par­odien, die mit­tels Text und Ori­gi­nal Bild­ma­te­ri­al zu einer Art Kunst­form im Netz auf­ge­stie­gen sind, wür­den aller Vor­aus­sicht nach eben­falls geblockt.

Vom Grund­satz muss befürch­tet wer­den, dass das Inter­net sich einer Art frei­wil­li­gen Zen­sur aussetzt. 

Wahr und Unwahr XXXII

Wahr ist, dass Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Ursu­la von der Ley­en das Segel­schiff Gorch Fock für 135 Mil­lio­nen Euro sanie­ren las­sen möchte.

Unwahr ist, dass auch das Schloss Sans­sou­ci auf­wän­dig reno­viert wer­den soll, um einen reprä­sen­ta­ti­ven Ort für das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um vorzuweisen.

Wahr ist, dass die Bun­des­mi­nis­te­rin für Bil­dung und For­schung Anja Kar­lic­zek, den tech­ni­schen Fort­schritt hin­ter dem christ­li­chem Men­schen­bild ein­rei­hen will.

Unwahr ist, dass Kar­lic­zek allein die Bibel als Quel­le der Erkennt­nis zulas­sen will.

Wahr ist, dass Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn in sei­ner Ascher­mitt­wochs­re­de die Inter­es­sen von Schwu­len, Les­ben, Bi- und Inter­se­xu­el­len zum Blüm­chen­the­ma degra­diert hat.

Unwahr ist, dass Spahns Mann dar­auf­hin die ehe­li­che Woh­nung ver­las­sen hat.

Mrs. L räumt auf

Das Netz­kind ist flüg­ge und ver­lässt das Nest. Mrs. L gibt ihrer Trau­er der­ge­stalt Aus­druck, frei­wer­den­de Räum­lich­kei­ten auf­zu­tei­len. Wobei – auf­tei­len ist viel­leicht der fal­sche Begriff, da die Zuwei­sung im Raum­nut­zungs­plan meist mit dem Satz beginnt: „Ich könn­te mir doch hier..“.

An der Stel­le wird aus dem Verb ein Impe­ra­tiv. Auf­tei­len heißt für den Mann: Reno­vie­ren der Frei­flä­chen unter Anwei­sung weib­li­cher Inspi­ra­ti­on. Für den Ehe­gat­ten bleibt in der Regel der Kel­ler als Refu­gi­um, der von Frau­en aus ver­schie­dens­ten Erwä­gun­gen merk­wür­di­ger Wei­se nie in Betracht gezo­gen wird.

Mrs. L neigt zudem zu infla­tio­nä­ren Reno­vie­rungs­wün­schen. Das ver­selb­stän­digt sich ein­fach. Aus dem Grund­ge­dan­ken einer neu­en Far­be im Raum wird nach eini­gen Stun­den eine Kern­sa­nie­rung sämt­li­cher, einem neu­en Zweck zufüh­ren­der Räum­lich­kei­ten im Haus.

Ein­halt gebo­ten wer­den kann dem nur durch die dras­ti­sche Schil­de­rung not­wen­di­ger Repa­ra­tu­ren. Da ist zum Bei­spiel der undich­te Balkon.

Mrs. L insis­tier­te gera­de auf voll­stän­di­ge Reno­vie­rung des frei­wer­den­den Zim­mers des Netz­kin­des, als ich ihr mit den Wor­ten: “Ich glau­be der Bal­kon muss abge­ris­sen wer­den“, in die Para­de fuhr.

Sicht­lich unbe­ein­druckt erweist sich Mrs. L als schock­re­sis­ten­te Okku­pan­tin und säu­sel­te mir ent­ge­gen: „Wenn Du schon dabei bist, kannst Du ja den Kel­ler reno­vie­ren, dann hast Du was ganz für Dich alleine.“

Chrome zeigt Google Schriften nicht an

Klei­ne Ursa­che, gro­ße Wir­kung. Eini­ge Brow­ser (Chro­me, IE, Ope­ra) zei­gen die über die Style­sheets ein­ge­bun­de­nen Schrif­ten nicht an, wenn nicht sicher­ge­stellt ist, dass der Import­be­fehl, also beispielsweise:
@import url('https://fonts.googleapis.com/css?family=Work+Sans:200,300&subset=latin-ext');

als ers­te Anwei­sung in der style.css des child-the­mes steht.