Bauernopfer für eine mögliche Korrumpierbarkeit der Volksvertreter waren die CDU-Politiker Georg Nüßlein und Nikolas Löbel, die nach der Aufdeckung von “Provisionszahlungen” zurücktreten mussten.
Jens Spahn war seinerzeit nichts nachzuweisen, obwohl sich selbst die bestverdienenden Politiker über Spahns Erwerb einer Villa für 4,6 Millionen Euro im Jahre 2022 gewundert haben dürften. Und auch, wenn die Herkunft des vielen Geldes seinerzeit einiges an Fragen aufgeworfen hat, Beweise für Schmiergeldzahlungen an Spahn gibt es bis heute nicht.
Auch nachdem Sonderermittlerin Margaretha Sudhof beauftragt worden war, die Maskenbeschaffung und das Krisenmanagement während der Corona-Pandemie zu untersuchen, bleib Jens Spahn unbeeindruckt. Entscheidende Stellen des ellenlangen Berichts der Ermittlerin wurde vorsichtshalber von Spahns Parteifreundin Nina Warken geschwärzt. In der CDU weiß man eben, was sich unter Kollegen gehört.
Insgesamt hat die „Maskenaffäre“ dem Steuerzahler mehrere Milliarden Euro gekostet. Ein erheblicher Teil der von Spahn beschafften Masken war gar unbrauchbar, alleine die Vernichtung dieser Masken kosteten dem Staat mehrere Millionen an Steuergeldern.
Jens Spahn ist nicht der einzige und nicht der letzte Politiker, der unter grandioser Selbstüberschätzung leidet und dem die Verwendung von Steuergeldern herzlich egal ist.
Es mag gute Gründe dafür geben, warum Politiker nicht persönlich für ihre Fehler haftbar sind.
Warum wird diese Regelung nicht mindestens bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz überdacht?
Und warum sollte beim Verdacht der Korrumpierbarkeit Politikern nicht solange ihrer Aufgaben entbunden werden, bis der Verdacht ausgeräumt ist?
Ich denke, das wäre der Staat dem Steuerzahler mindestens schuldig.