Das Fähnchen im Hundekot soll ganz offensichtlich den Unmut eines Mitbürgers über die Hinterlassenschaften eines (hoffentlich) vermuteten Vierbeiners auszudrücken und wirft doch zugleich eine Menge Fragen auf.
Neben mangelndem Interesse oder Kenntnis in Sachen Orthografie lassen Organisation und Planung entweder auf lückenhafte Impulskontrolle schließen — wobei die korrekte Bastelarbeit dem eigentlich widerspricht — oder als zweite Variante das Gegenteil, nämlich die Vermutung auf einen sehr disziplinierten, gewissenhaften Hinweisgebers, der im Zuge der Fäkalerkundungen bereits ein Arsenal an Fähnchen vorproduziert zu Hause eingelagert hat, um im entscheidenden Moment die selbstgebastelte Meinungsbekundung in der Hinterlassenschaft zu drapieren.
Da der Aussage auf dem Schild der Imperativ fehlt, ist es indes schwer für den Missetäter, die notwendige Konsequenz zu ziehen und das nicht nur, weil der direkte Delinquent vermutlich nicht lesen kann.
Der Halter des Hundes könnte sich mit der Aussage, als Pottsau abgesegnet zu sein, gedanklich anfreunden und seine Handlungen weiter fortsetzen.
Besser wäre eine direkte Handlungsempfehlung mit unterschwelliger Kritik: „Bitte machen Sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes weg, das ist eine Sauerei!“ etwa, oder der Hinweis auf den Bußgeldkatalog des Landes NRW, der einen Haufen verdauten Hundedarminhalts mit bis zu 100 Euro Bußgeld sanktioniert.
Vermutlich würde dann das Hinweisschild ob der dann notwendigen Größe die Fäkalie überdecken und das wäre ja auch SCHEI…